Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Piet,
wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage zu möglichen Fördergeldern für administrative Aufgaben für digitale Geräte an Schulen:
Zur Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur (einschließlich der digitalen Endgeräte) erhalten kommunale und private Schulsachaufwandsträger bereits ab 2025 pauschalierte Zuschüsse nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG).
Der gesetzliche Wartungs- und Pflegezuschuss ist seit dem 1. August 2023 im BaySchFG verankert. Er wird ab dem 1. Januar 2025 als Pauschalbetrag je Schülerin und Schüler und Haushaltsjahr gewährt. Die Höhe der Pauschalbeträge wird auf Basis einer stichprobenbasierten Erhebung der angefallenen notwendigen Ist-Kosten bemessen und durch Rechtsverordnung geregelt.
Diese wurden in § 13c der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab November 2025 durch das Landesamt für Schule digital und unbürokratisch über das Serviceportal sat:las. Insgesamt werden die bayerischen Kommunen und privaten Träger des Schulaufwands damit allein im Kalenderjahr 2025 mit finanziellen Leistungen in Höhe von rund 84,8 Mio. € bei ihren administrativen Aufgaben und Wartungsarbeiten im Bereich der Schul-IT unterstützt.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Bianka Poschenrieder