Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage zu möglichen Fördergeldern für administrative Aufgaben für digitale Geräte an Schulen:
Zur Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur (einschließlich der digitalen Endgeräte) erhalten kommunale und private Schulsachaufwandsträger bereits ab 2025 pauschalierte Zuschüsse nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG).
Der gesetzliche Wartungs- und Pflegezuschuss ist seit dem 1. August 2023 im BaySchFG verankert. Er wird ab dem 1. Januar 2025 als Pauschalbetrag je Schülerin und Schüler und Haushaltsjahr gewährt. Die Höhe der Pauschalbeträge wird auf Basis einer stichprobenbasierten Erhebung der angefallenen notwendigen Ist-Kosten bemessen und durch Rechtsverordnung geregelt.
Diese wurden in § 13c der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab November 2025 durch das Landesamt für Schule digital und unbürokratisch über das Serviceportal sat:las. Insgesamt werden die bayerischen Kommunen und privaten Träger des Schulaufwands damit allein im Kalenderjahr 2025 mit finanziellen Leistungen in Höhe von rund 84,8 Mio. € bei ihren administrativen Aufgaben und Wartungsarbeiten im Bereich der Schul-IT unterstützt.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Bianka Poschenrieder
Antwort der Verwaltung:
Der Verwaltung ist bereits bekannt, dass es Fördermittel für die technische Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur gibt (Art. 5 und Art. 30 BaySchFG). Unsere IT hat in den Jahren 2024 und 2025 an der Abfrage repräsentativer Stichproben kommunaler Schulaufwandsträger teilgenommen.
Gemäß Mail vom 11.04.2025 des Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt es jetzt ab 01.01.2025 für das Haushaltsjahr 2025 einen Wartungs- und Pflegezuschuss. Die Beantragung des Wartungs- und Pflegezuschusses ist nur online über das Serviceportal sat:las des Landesamts für Schule (LAS) frühestens ab November 2025 möglich. Gem. § 13c Abs. 3 AVBaySchFG werden den Schulaufwandsträgern für das Haushaltsjahr 2025 schulartspezifische Pro-Kopf-Pauschalen gewährt. Die genaue Zuschusshöhe wird dem Gemeinderat mitgeteilt, wenn der Förderbescheid vorliegt.
In den Folgejahren werden selbstverständlich weitere entsprechende Anträge auf Auszahlung dieser Fördergelder (wenn möglich) durch die Verwaltung gestellt.
Richtig ist: kommunale Schulaufwandsträger konnten bereits ab 2025 pauschalierte Zuschüsse nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) beantragen und die Auszahlung erfolgt ab November 2025 digital und unbürokratisch über das Serviceportal sat:las.