Anfrage der SPD Fraktion zur Kreuzung Bahnhofstraße - Bahnwiesenstraße

15. Oktober 2025

Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage zur neuen Vorfahrtsregelung in der Bahnhofstraße unserer Gemeinde:

An der Kreuzung Bahnhofstraße und Bahnwiesenstraße kommt es seit Einführung der Zone 30 vermehrt zu gefährlichen Situationen. Die Einfahrt aus der Bahnwiesenstraße ist von einem Fahrzeugfahrer, der sich vom Bahnhof aus kommend der Kreuzung nähert, nicht einsehbar. Die Bahnwiesenstraße liegt hier tiefer und steigt zur Kreuzung hin an, weswegen die Fahrzeuge besonders schlecht zu sehen sind. Hinzu kommt, dass die Fahrer aus der Bahnwiesenstraße zügig in die Kreuzung einfahren, da sie Vorfahrt haben.

  • Welche Möglichkeiten der Entschärfung dieser Situation gibt es?
  • Welche Regelungen können gesetzeskonform eingesetzt werden?
  • Wäre eine einfache Lösung mit einem Spiegel umsetzbar?

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung hat sich mit der PI Poing die Örtlichkeit erneut angesehen. Grundsätzlich heißt es in § 3 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung):
„Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ Nach Einschätzung der Verwaltung sowie der Polizei kann die Kreuzung Bahnhofstr. Ecke Bahnwiesenstraße unter Beachtung der vorgenannten Bestimmung störungsfrei befahren werden.

Anzumerken ist, dass die Fahrzeugführer aus der Bahnwiesenstraße Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer nehmen müssen. Dies gibt bereits § 1 Abs. 1 StVO vor. Aktuell wird auf Grund der geänderten Vorfahrtregelung auf die Kreuzung per Beschilderung explizit hingewiesen, sodass die Kreuzung deutlich wahrzunehmen ist. Eine erhöhte Unfallstatistik an genannter Stelle konnte auch nach Umstellung der Vorfahrtregelung bislang nicht festgestellt werden.
Zum Thema Spiegel kann grundsätzlich folgendes mitgeteilt werden: Bei der Ausfahrt vom Grundstück oder beim Einbiegen in eine Straße ist die Sicht durch parkende Fahrzeuge, einen Mauervorsprung oder eine Hecke oder ähnliches eingeschränkt. Die Sorge, einen anderen Verkehrsteilnehmer zu übersehen und einen Unfall zu verursachen, ist groß. Um die Sichtverhältnisse an solchen Stellen zu verbessern, wird dann häufig die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gefordert. Diese werden aber nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt. Dafür gibt es gute Argumente.

Auf Grund zahlreicher, nicht steuerbarer Faktoren, haben sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Stattdessen haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden.

Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmer führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vortäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer können anhand des Spiegelbildes nicht genau eingeschätzt werden. Gleichzeitig kann das Spiegelbild nie den kompletten Verkehrsraum abdecken, so dass gefährliche tote Winkel entstehen können. Insbesondere Kinder neigen zu einer Fehleinschätzung durch den Verkehrsspiegel. Auf Grund vorgenannter Ausführungen werden aktuell keine weiteren Maßnahmen unternommen.
Die Verwaltung wird jedoch im Austausch mit der Pi Poing bleiben und die genannte Stelle weiter beobachten und dokumentieren. Gegebenenfalls könnte zu einem späteren Zeitpunkt, das Gefahrenzeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung“ aufgestellt werden.

Also warten wir bis es kracht!

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