Die vom Bundesrat nun gebilligte Reform des Verkehrsgesetzes ermöglicht Gemeinden einen größeren Spielraum für Tempo-30-Zonen, denn neben der Sicherheit im Verkehr können nun auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung in die Begründung für eine Umsetzung einfließen.
Unsere Gemeinde Zorneding ist auf Antrag der SPD-Fraktion per Beschluss der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ beigetreten und forderte mehr Möglichkeiten Tempo 30 innerorts einzusetzen.
Das sollten wir nun auch umsetzen.
Dazu unsere Anfrage:
Wie kann die neue Regelung des Straßenverkehrsgesetzes die Umsetzung des vorliegenden Verkehrskonzepts der Planungsgesellschaft PSLV beschleunigen und erleichtern?
Wie schnell können besonders die Maßnahmen des fließenden Verkehrs im Detail überprüft und für eine Umsetzung vorbereitet werden?
Auch die Maßnahmen "Verbesserung der Verkehrssicherheit" (z.B. bei dem Punkt Errichtung von Fahrradstraßen) und "verkehrsrechtliche Maßnahmen" sind auf Umsetzbarkeit zu überprüfen.
An welchen Punkten im Ort ist eine beschleunigte Umsetzung der im Verkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen realisierbar?