Die Europäische Union verfolgt mit ihrer EU-Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt dazu bis Mitte des Jahres 2016 den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf der Grundlage der Lärmkartierung und einer Beteiligung der Öffentlichkeit.
Für die Anlieger an den Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel ist der Lärmaktionsplan sehr wichtig. Sie können noch bis zum 30.6.2015 dazu beitragen. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie online Ihre Beschwerden. Die Beteiligungsplattform erreichen Sie über diesen Link.