Die angespannte Lage am Wohnungsmarkt in Bayern, vor allem in der Metropolregion München, erfordert eine gemeinsame Anstrengung aller in Verantwortung stehender Akteure. Nur eine schnelle und deutliche Ausweitung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum kann den rasant steigenden Mieten entgegenwirken und als Haltefaktor für junge Familien, Mitarbeitende in sozialen Berufen und/oder für Engagierte in der Gemeinde, wie z.B. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wirken.
Die Tatsache, dass in Zorneding ein erheblicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht, ist parteiübergreifend unstrittig. Damit die Gemeinde Zorneding weiterhin attraktiv bleibt, muss kurzfristig eine Lösung gefunden werden. Insbesondere nachdem die vertraglich vereinbarten bezahlbaren Wohnungen in Pöring auf nicht absehbare Zeit fehlen, ist in der Folge ein steigender Wegzug gerader junger engagierter Bürgerinnen und Bürger zu befürchten.
Deshalb muss nun die Gemeinde aktiv werden und entschlossen handeln. Aufgrund fehlender Grundstücke müssen wir auch neue ungewohnte Wege beschreiten, um Wohnraum zu schaffen, der bezahlbar ist und dauerhaft bezahlbar bleibt, insbesondere für Haushalte mit niedrigeren Einkommen.
Durch die Beauftragung von Generalübernehmern durch eine Genossenschaft kann eine schnelle Realisierung umgesetzt werden. Von Spatenstich bis zur Bezugsfertigkeit vergeht so erfahrungsgemäß weniger als ein Jahr. Die von der Kreisebene wie von den Gemeinden unterstützte Aktion zur Schaffung von 1.000 neuen Sozialwohnungen im Landkreis binnen der nächsten Jahre bietet zusätzliche Fördermittel und hat nur dann Erfolg, wenn alle Gemeinden des Landkreises aktiv mitwirken. Es liegt in unserer Planungshoheit, auch in Zorneding die Initiative zu ergreifen.
Antrag:
Die Gemeinde Zorneding beabsichtigt für die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum
durch eine geeignete Genossenschaft, z.B. durch die WohnBaugesellschaft Ebersberg
(WBEgKU), ein Grundstück zur Verfügung zu stellen. In Ermangelung eines freien
gemeindeeigenen Grundstücks prüft die Verwaltung, wie die Mieter des Wohnhauses in
der Bucherstraße 8 untergebracht werden können bis zur Fertigstellung des neuen
Wohnhauses auf diesem Grundstück, mit deutlich mehr Wohnraum, barrierefrei und
energieeffizient gebaut. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat binnen sechs Monaten zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.